Wir erfreuen uns über digitale Fotos, die wir gleich an unsere Freunde weiterleiten können, unsere Lieblingsmusik zu hören, ohne in den Plattenladen zu gehen, im Internet zu surfen und zu telefonieren, wo immer wir uns aufhalten. Dabei übersehen wir schnell, dass auch Gefahren drohen. Insbesondere im Arbeitsalltag. Unser Arbeitsplatz ist die Quelle unseres Einkommens. Hier verdienen wir unser Geld. Ist dieses „Haus“ von Einbrechern verwüstet, können wir darin nicht mehr arbeiten und unser Geld verdienen. Zumindest vorübergehend.
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Der Deutsche Ärztetag 2017 hat sich positioniert. DAS Thema dieser Zeit, das den Arzt oder Zahnarzt am meisten beschäftigt, ist die Digitalisierung des Gesundheitswesens, also die Praxis der Ärzte. Anders als noch vor Jahren, will die Mehrheit der Ärzte aktiv die digitale Umgestaltung ihrer Praxen mitgestalten. Und das ist gut so!
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In der heutigen Zeit sind so ziemlich alle Informationen in digitaler Form zu haben. Zu jeder Zeit, an jedem Ort kann auf sie zugegriffen werden. Im Gesundheitsmarkt bietet die Digitalisierung für Patienten und Praxen viele Vorteile. Die apoBank hat für Heilberufler eine eigene Seminarreihe aufgelegt und wir bieten für Ärzte und Zahnärzte eine kostenfreie Präsentation für die digitale Zusammenarbeit zwischen Praxis und Steuerbüro an.
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Der Arzt verdient in seiner Praxis in der Regel hauptsächlich durch seine eigene Arbeit Geld. Damit bezahlt er die Kosten, die zum Betrieb seiner Praxis notwendig sind. Das, was übrig bleibt, ist der Gewinn, von dem er den Staat, seine Familie und seine persönlichen Leidenschaften finanziert. Aber was der wahre Wert des Geldes ist, ist Zeit. Zeit, um mehr Geld zu verdienen, um die Kinder beim Aufwachsen zu begleiten, um seinen Hobbys nachzugehen. Zeit ist eine nicht erneuerbare Ressource! Damit ist Zeit das Wertvollste auf der Welt.
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Das Telefon klingelt. Der Chef ist dran. "Ich komme heute später. Zuerst muss ich ins Krankenhaus." Aus ein paar Stunden werden Tage der Abwesenheit. Der Laden steht! Plötzlich. Ungeplant und unverhofft!
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Die Tage werden kürzer. Draußen ist es kalt. Da kommt ein brennender Kamin ganz gelegen. Beim Blick in das Feuer schweifen die Gedanken von einem Thema zum anderen. Bis Weihnachten sind noch viele Termine wahrzunehmen, Aufgaben zu erfüllen und Entscheidungen zu treffen. Eine wichtige, immer wieder aufgeschobene Entscheidung, betrifft die offenen Honorarforderungen. Wie gehe ich am besten damit um?
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Eine Betriebsprüfung endet oft mit Steuernachzahlungen. Das muss nicht sein. Die Vermeidung von Nachzahlungen beginnt beim Arzt in seiner Praxis. In der Annahme, dass ein Arzt immer nur ärztliche Heilleistungen erbringt - denn nur vorbeugende, diagnostische und therapeutische Leistungen eines Arztes sind von der Umsatzsteuer befreit - erfolgt die Abrechnung der ärztlichen Leistung in der Praxissoftware stets als eine umsatzsteuerfreie Leistung. Was aber ist zum Beispiel mit der Entfernung von Tattoos, Muttermalen oder Botox Behandlungen durch Ärzte? Sind derartige Leistungen Heilbehandlungen oder eher im ästhetischen Bereich angesiedelt und somit dem Grunde nach umsatzsteuerpflichtig? Die Grenzen sind fließend. Gut, wenn man als Abrechnungskraft oder Arzt zumindest sensibilisiert ist.
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